Ausbildung

Kapitaleinkünfte bei Gesellschafterdarlehen: Zeitraumbezogene steuerrechtliche Behandlung eines Forderungsverzichts

BFH vom 19.11.2024, VIII R 8/22; BFH vom 20.06.2023, IX R 2/22; BMF-Schreiben vom 07.06.2022, IV C 6 – S 2244/20/10001, BStBl. I 2022, 897; Briese in „Zur steuerlichen Behandlung eines Forderungsverzichtes gegen Besserungsschein“, DB 2025, 1167; von Freeden, Einordnung, DB 2025, 836

Inhalt

Jetzt hat der VIII. BFH-Senat  sich der Auffassung angeschlossen, dass bei der anzunehmenden Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht eine Gesamtbetrachtung von Gesellschafterdarlehen und Gesellschafterbeteiligung anzuwenden ist.
Jetzt hat der VIII. BFH-Senat  sich der Auffassung angeschlossen, dass Verluste, die sich bei den „17ner Einkünften“ nicht auswirken, gleichwohl als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden können.