Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Fehlender Zufluss von Bausparvertrags-Wohnungszinsen bei nur buchmäßigem Ausweis

BFH vom 15.11.2022, VIII R 18/20, BStBl. II 2023, 961; Rechtsprechungsbestätigung: Niedersächsisches FG vom 03.06.2020, 4 K 242/18, EFG 2021, 941, rkr.

Inhalt

Der BFH hat entschieden, dass Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag erst als einkommensteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zu erfassen sind, wenn sie tatsächlich zur Auszahlung gelangen. Der jährliche Ausweis der Bonuszinsen in einem Buchungskonto der Bausparkasse ist nicht für einen Zufluss ausreichend.