Gesetzesänderungen

Kapitaleinkünfte: Betragsmäßige Erweiterung der Verlustverrechnungsbeschränkung

Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020; BGBl. I 2020, 3096
Inhalt

Die Wertgrenzen der Verlustverrechnungsbeschränkungen werden von bisher 10.000 € auf sodann 20.000 € erhöht.