Gesetzesänderungen Kapitaleinkünfte: Betragsmäßige Erweiterung der Verlustverrechnungsbeschränkung Jahressteuergesetz 2020 [JStG 2020] vom 21.12.2020; BGBl. I 2020, 3096 Inhalt Die Wertgrenzen der Verlustverrechnungsbeschränkungen werden von bisher 10.000 € auf sodann 20.000 € erhöht. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden