Kapitaleinkünfte: Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis beim Antrag auf Günstigerprüfung
BFH vom 14.7.2020, VIII R 6/17, BStBl. II 2021, 92; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 30.3.2017, 15 K 2258/14, EFG 2017, 1592, rkr.
Inhalt
Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreicheAntragstellung auf Anwendung der Günstigerprüfung hinsichtlich der Kapitaleinkünfte ermöglicht, ist ein rückwirkendesEreignis, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst.