Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Änderungsbescheid als rückwirkendes Ereignis beim Antrag auf Günstigerprüfung

BFH vom 14.7.2020, VIII R 6/17, BStBl. II 2021, 92; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 30.3.2017, 15 K 2258/14, EFG 2017, 1592, rkr.
Inhalt

Die Festsetzung der Steuer in einem Änderungsbescheid nach Eintritt der Bestandskraft, die aufgrund der im Änderungsbescheid berücksichtigten Besteuerungsgrundlagen erstmals eine erfolgreiche Antragstellung auf Anwendung der Günstigerprüfung hinsichtlich der Kapitaleinkünfte ermöglicht, ist ein rückwirkendes Ereignis, das einen korrekturbedürftigen Zustand auslöst.

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