Rechtsprechungs-Info

Kapitaleinkünfte: Abgelehnter Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

BFH vom 17.09.2025, VIII R 30/23, BStBl. II 2026, 106; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 24.02.2022, 6 K 720/21, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung ergänzt. Vereinbart der Darlehensgeber mit dem Darlehensnehmer, dass seine Zinsansprüche aus einem Darlehensvertrag später fällig werden sollen (Prolongation), führt diese Vereinbarung nicht zum Zufluss der Zinsen beim Darlehensgeber, wenn diese Prolongation vor der ursprünglich vereinbarten Fälligkeit der Zinsen zustande gekommen ist. Hinweis: Das gilt unabhängig davon, ob die Prolongation fremdüblich ist.