Rechtsprechungs-Info

KapE-Günstigerprüfung: Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Antragstellung erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

BFH vom 14.05.2025, VI R 17/23; Rechtsprechungsaufhebung: FG Nürnberg vom 20.07.2023, 8 K 1062/22, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat zwei weitere wichtige Anwendungsregeln im Anwendungsbereich des Antrags auf Günstigerprüfung für Kapitaleinkünfte entschieden: (1) Der Antrag auf Günstigerprüfung entfaltet keine verfahrensrechtliche Anlaufhemmung. (2) Kapitaleinkünfte, die keinem Steuerabzug unterlegen haben, sind in die „positive Summe der steuerpflichtigen Einkünfte (410 €-Schwellengrenze)“ einzubeziehen, sodass eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer ausgelöst sein kann.