Junge Finanzmittel bei Übertragungen aus dem Sonder- in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft (Trennungsprinzip)
LfSt Bayern, Verfügung vom 19.01.2021, S 3812b.2.1 – 27/7 St 34, DStR 2021, 352
Inhalt
Das LfSt Bayern ist der Auffassung, dass hinsichtlich des sog. „jungenVerwaltungsvermögens“ insbesondere bei jungen Finanzmitteln stets zwischen dem Bereich des (i) Gesamthandsvermögens gegenüber des (ii) Sonderbetriebsvermögens zu unterscheiden ist.