Gesetzesänderungen

JStG 2026-E: Nutzung von KI-Systemen

Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026-E) vom 19.05.2026

Inhalt

Die Rechtsvorschrift ermöglicht die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten ausdrücklich auch für das Training, die Validierung und die laufende Anpassung von KI-Systemen; der Begriff des automatisierten Verfahrens wird damit tatbestandlich auf KI-Systeme erstreckt.