JStG 2024: Vorsteueraufteilung: Verhältnis gegenüber den Gesamtumsätzen
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387; BMF-Schreiben vom 13.02.2024, III C 2 – S 7306/22/10001
Inhalt
Der Steuergesetzgeber stellt klar, dass sich der sog. Umsatzschlüssel wie folgt berechnet: Eine Ermittlung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuerbeträge nach dem Verhältnis der Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, zu den Gesamtumsätzen ist nur zulässig, wenn keine andere, präzisere wirtschaftliche Zuordnung möglich ist.