Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der sog. „verschobene Vorsteuerabzugszeitpunkt“ wird gesetzlich eingeführt. Die Vorsteuer ist abzugsfähig soweit eine Zahlung auf eine ausgeführte Leistung geleistet worden ist, wenn der leistende Unternehmer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20) berechnet, wenn eine qualifizierte Rechnung mit Hinweis auf die Istversteuerung und eine Zahlung, die zur Abführungsverpflichtung der Umsatzsteuer führt, kumulativ vorliegen. Der Umsatzsteuerentstehungszeitpunkt und der Vorsteuerabzugszeitpunkt sind somit inländisch bei Ist-Versteuerung identisch.