Gesetzesänderungen

JStG 2024: Rechnungsangaben: Angabe der Besteuerungsart beim leistenden Unternehmer in seiner Ausgangsrechnung

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Die Angabepflicht „Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ wird – wegen dem sog. verschobenen Vorsteuerabzug  -  gesetzlich verpflichtend eingeführt.