Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Deutschland wird die Kleinunternehmerregelung reformieren. (1) Es erfolgt eine Umstellung von der bisherigen Nichterhebung zur zukünftigen Umsatzsteuerbefreiung. (2) Die Schwellenwerte sowohl für den Vorjahresgrenzbetrag als auch für den Jahresgrenzbetrag werden angehoben. (3) Der Kleinunternehmer unterliegt nunmehr einer dauerhaften Prüfung der Einhaltung, d. h. der Unterschreitung der Schwellenwerte. Bei einer Überschreitung kommt es zur unterjährigen Umstellung.