JStG 2024: Gewerbesteuerkürzung: Minderung für betrieblichen Grundbesitz
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Die Gewerbesteuerkürzung wird geändert, indem die im Erhebungszeitraum als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz als Kürzungsbetrag gesetzlich verankert wird.