Gesetzesänderungen

JStG 2024: Gesetzliche Grundlage zum Auslauf der Grunderwerbsteuerbefreiungsfristen im Zusammenhang mit Gesellschaftsvermögen (ehemals Gesamthandsvermögen)

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat gesetzlich für Klarheit gesorgt. Bis zum Ablauf der gesetzlich ausgelösten Behaltensfristen dieser speziellen Grunderwerbsteuerbefreiungen sind die genannten Fristen für verwirklichte Grundstücksübergänge in bzw. aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen von bzw. an einen Gesellschafter weiter anzuwenden. Dabei tritt an die Stelle des Vermögens der Gesamthand (Gesamthandsvermögen) das zivilrechtliche Gesellschaftsvermögen.