JStG 2024: Geldempfangspflicht bei unterhaltener Person (außergewöhnliche Belastung)
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Für den Abzug von außergewöhnlicher Belastung wird eine besondere Zahlungsverpflichtung gesetzlich eingeführt: Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen (als außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen ) ist, dass bei Geldzuwendungen die Zahlung der Unterhaltsleistungen durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgt ist.