Gesetzesänderungen

JStG 2024: Erweiterung der gemeinnützigen Zwecke

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat einen neuen Förderungszweck eingeführt: die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke.  Die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke beinhaltet: die vergünstigte Wohnraumüberlassung an bestimmte Personen. Diese bestimmten Personen definieren sich nach der Höhe ihrer Bezüge. Die Bezügegrenze lautet: Die Bezüge dürfen nicht höher sein als das Fünffache des Regelsatzes. Beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen. 
Hilfebedürftigkeit bei allen Personen: (563 € x 5 =)     2.815 €
Hilfebedürftigkeit bei Alleinstehenden/Alleinerziehenden: (563 € x 6 =)    3.378 €