JStG 2024: Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber hat den ermäßigten Steuersatz (7 %) für Lieferungen, für innergemeinschaftliche Erwerbe und für die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken eingeführt.