Gesetzesänderungen

JStG 2024: Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat den ermäßigten Steuersatz (7 %) für Lieferungen, für innergemeinschaftliche Erwerbe und für die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken eingeführt.