Gesetzesänderungen

JStG 2024: Elektronische Übermittlungsmöglichkeit von Veräußerungsanzeigen durch Notare

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat nunmehr eine freiwillige Möglichkeit der elektronischen Übermittlung geschaffen. Den Anzeigeverpflichteten steht es künftig frei, Veräußerungsanzeigen – für bisher schriftlich in Papierform nach amtlich vorgeschriebener Forderung einzureichen – oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln.