Gesetzesänderungen

JStG 2024: Elektronische Mitteilungspflichten beim Behinderten-Pauschbetrag

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber stellt die Vorrangigkeit des elektronischen Mitteilungsverfahrens für die Mitteilung des Behinderungsgrades und des Pflegegrades in den Vordergrund. 
Für den Nachweis der Zwangsläufigkeit von behinderungsbedingt entstandenen Aufwendungen und der Anspruchsvoraussetzung zur behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale ist  u. a. von der betroffenen Person, von der für die Feststellung einer Behinderung zuständigen Stelle (mitteilungspflichtige Stelle), ihre Feststellungen an das zuständige Finanzamt mit gesetzlich vorgegebenen übermittlungspflichtigen Daten vorzunehmen.