BMF-Referentenentwurf vom 27.03.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024
Inhalt
Der Steuergesetzgeber aktualisiert die Definition einer Werklieferung: Eine Werklieferung liegt vor, wenn ein „fremder“ Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Ansonsten handelt es sich bei dem Umsatz um eine Montagelieferung.