Gesetzesänderungen

JStG 2024-E: Neudefinition von Werklieferung

BMF-Referentenentwurf vom 27.03.2024, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024

Inhalt

Der Steuergesetzgeber aktualisiert die Definition einer Werklieferung: Eine Werklieferung liegt vor, wenn ein „fremder“ Gegenstand be- oder verarbeitet wird. Ansonsten handelt es sich bei dem Umsatz um eine Montagelieferung.