Gesetzesänderungen

JStG 2024: Ausschluss der Differenzbesteuerung

Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387

Inhalt

Der Steuergesetzgeber hat einen Ausschluss der Differenzbesteuerung gesetzlich aufgenommen. Zukünftig ist die Differenzbesteuerung auch ausgeschlossen „in den Fällen des Abs. 2“, wenn auf den der Lieferung des Wiederverkäufers vorangehenden Umsatz ein ermäßigter Steuersatz angewendet ist.  In der Praxis handelt es sich hierbei um Fälle, in denen der Wiederverkäufer die Gegenstände aus dem Drittland selbst eingeführt hat und auf die Einfuhr den ermäßigten Steuersatz anwendet. 
Damit tritt neben das Erfordernis des zweistufigen Bewertungsverfahrens für selbst eingeführte Münzen – 1. Stufe: Vorliegen eines Sammlungsstücks und 2. Stufe: Überschreiten der 250 %-Grenze – nunmehr auch der Ausschluss der Differenzbesteuerung beim Direkterwerb aus dem Drittland.