JStG 2024: Änderungen bei den Nachweisen von haushaltsnahen Aufwendungen
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Vom Steuergesetzgeber wird die Nachweispflicht auf die Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen sowie für Aufwendungen der Heimunterbringung ausgedehnt. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach den Absätzen 2 und 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.