JStG 2024: Änderung der Wertbestimmung beim tatsächlichen Kassenvermögen (Unterstützungskassen)
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Steuergesetzgeber ändert die Bewertungsvorschrift bei Unterstützungskassen. Zuwendungen einer Unterstützungskasse dürfen nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn das Vermögen der Kasse (sog. tatsächliches Kassenvermögen) am Schluss des Wirtschaftsjahres das zulässige Kassenvermögen übersteigt. Bei der Ermittlung des tatsächlichen Kassenvermögens wird nunmehr der Grundbesitz mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Dieser Ansatz bleibt auch in den Folgejahren maßgebend. Hinweis: Eventuelle nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind werterhöhend zu berücksichtigen.