JStG 2024: Abzugserweiterung für den Sonderausgabenabzug bei Kinderbetreuungskosten
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 05.12.2024, BGBl. I 2024, Nr. 387
Inhalt
Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten wird ausgedehnt. Die Aufwendungen sind mit 80 %, höchstens 4.800 € je Kind, im Kalenderjahr als Sonderausgaben absetzbar.