Gesetzesänderungen

Istversteuerung: Neuregelung für bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR)

JStG 2022, BGBl. I 2022, 2294

Inhalt

Für bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) ist aufgrund der praktizierten kameralen, auf dem Zufluss- und Abflussprinzip basierende Buchführung, eine Sonderregelung zur Anwendung der Istversteuerung eingeführt: „4. Der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, soweit er nicht freiwillig Bücher führt und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahme regelmäßig Abschlüsse macht oder hierzu gesetzlich verpflichtet ist, “.