Rechtsprechungs-Info

Investmentanteile: Abzug von Zinsaufwendungen bei nur mittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen

BFH vom 13.12.2023, XI R 39/20, BStBl. II 2025, 618; Rechtsprechungsbestätigung: FG Nürnberg vom 13.10.2020, 1 K 610/19, EFG 2021, 1396, rkr.

Inhalt

Der BFH hat die Abzugsregeln für Refinanzierungsaufwendungen – Betriebsausgaben oder Werbungskosten – bei in Deutschland steuerfreien Mieterträgen aus Beteiligung an verschiedenen Fonds aufgezeigt. (1) Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es ent-scheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an. (2) Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens beim Fond können (i) Betriebsausgaben oder (ii) Betriebsausgaben des Anteilseigners nicht berücksichtigt werden. (3) Für die Anwendung des gesetzlich angeordneten Abzugsverbots von Aufwendungen ist ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen nicht ausreichend; wenn allerdings diese Aufwendungen aufteilbar sind und damit wiederrum in einen unmittelbaren Zusammenhang mit steu-erbaren Einnahmen stehen, kann das Abzugsverbot wieder wirksam werden.