Rechtsprechungs-Info

Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte: Bewegte Lieferung an Endabnehmer auch ohne Unterrichtung des ersten Lieferanten (Abholfall)

EuGH vom 21.2.2018, Kreuzmayr, C-628/16, UR 2018, 282; Nieskens in „Praxisbaustelle grenzüberschreitende Reihengeschäfte“, UR 2018, 261; Heinrichshofen in „Anmerkung: Nichtwissen schützt wohl vor Nacherhebung von Mehrwertsteuer nicht!“, UR 2018, 285
Inhalt

Bei einem Reihengeschäft ist die bewegte Lieferung der Lieferung vom Zwischenerwerber an den Endabnehmer zuzuordnen, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht bereits vor der Beförderung stattgefunden hat.