Innergemeinschaftliche Lieferung: Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für Vertrauensschutz
BFH vom 18.12.2025, V R 3/25; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 01.07.2024, 1 K 1247/21, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat entschieden, dass die Gewährung von Vertrauensschutz - seit dem 01.10.2013 – nicht voraussetzt, dass der Unternehmer eine Gelangensbestätigung besitzt. Unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ist die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes unter Heranziehung anderer Ersatzbelege zulässig.