Gesetzesänderungen

Infektionsschutzgesetz: Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [„Erstes Bevölkerungsschutzgesetz“] vom 27.03.2020, BGBl. I 2020, 14; Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [„Zweites Bevölkerungsschutzgesetz“] vom 22.05.2020, BGBl. I 2020, 1018; Drit-tes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite [„Drittes Bevölkerungsschutzgesetz“] vom 18.11.2020, BGBl. I 2020, 2397
Inhalt

Mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages erhalten erwerbstätige Personen eine Entschädigung in Geld, wenn sie aufgrund der Corona-Krise hilfsbedürftige Kinder beaufsichtigen, betreuen oder pflegen und deshalb einen Verdienstausfall erleiden.