Finanzgerichts-Info

Immobilienabschreibung: Nachweisführung für verkürzte Restnutzungsdauer

FG Münster vom 02.04.2025, 14 K 654/23 E, rkr.

Inhalt

Das FG Münster hat das vorgelegte Sachverständigengutachten für eine kürzere Nutzungsdauer bestätigt. Die Nachholung der Ortsbesichtigung war ausreichend. Nach Auffassung des FG Münster, bisher höchstrichterlich nicht bestätigt, ist die Ortsbesichtigung ein wesentlicher Bestandteil eines Nutzungsdauergutachtens.