BFH vom 31.05.2023, X B 111/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 02.09.2022, 3 K 154/18, rkr.
Inhalt
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung die Pflicht zur Vergabe nummerisch fortlaufender und lückenloser Rechnungsnummern gegeben sein muss.