Finanzgerichts-Info Hinzuschätzung nicht geklärter Einlagen FG München vom 26.10.2015, 7 K 3069/13, rkr. Inhalt Das Finanzamt kann Einlagen als Betriebseinnahmen behandeln, wenn der Unternehmer die Herkunft der Einlage nicht hinreichend erklären kann. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden