Finanzgerichts-Info

Hinzuschätzung nicht geklärter Einlagen

FG München vom 26.10.2015, 7 K 3069/13, rkr.
Inhalt

Das Finanzamt kann Einlagen als Betriebseinnahmen behandeln, wenn der Unternehmer die Herkunft der Einlage nicht hinreichend erklären kann.