Hinzurechnung: Instandhaltungs- und Versicherungsaufwendungen eines Mieters oder Pächters
FG Rheinland-Pfalz vom 9.8.2013, 1 K 2461/11, DStRE 2017, 41, rkr.
Inhalt
Instandhaltungs- und Versicherungsaufwendungen eines Mieters oder Pächters sind seinem Gewerbeertrag wieder hinzuzurechnen, wenn er sich abweichend vom gesetzestypischen Lastenverteilungssystem vertraglich zur Übernahme der Kosten verpflichtet hat.