Finanzgerichts-Info

Herstellungskosten: Gebäudeabbruchkosten und Restbuchwert bei teilweise entgeltlicher und teilweise unentgeltlicher Nutzung

FG Münster vom 21.8.2020, 4 K 855/19 E, EFG 2020, 1507; Revision: BFH Az. IX R 16/20
Inhalt

Die Berücksichtigung von anteilig sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen in Form von Œ(1) Abbruchkosten sowie (2) des Restwerts des Gebäudes eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbstgenutzten Gebäudes ist nach Maßgabe der Œ(1) zeit- und (2) flächenmäßigen Nutzung für die gesamte Nutzungsdauer des Objekts zu ermitteln.