Herstellungskosten: Gebäudeabbruchkosten und Restbuchwert bei teilweise entgeltlicher und teilweise unentgeltlicher Nutzung
FG Münster vom 21.8.2020, 4 K 855/19 E, EFG 2020, 1507; Revision: BFH Az. IX R 16/20
Inhalt
Die Berücksichtigung von anteilig sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen in Form von (1) Abbruchkosten sowie (2) des Restwerts des Gebäudes eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbstgenutzten Gebäudes ist nach Maßgabe der (1) zeit- und(2) flächenmäßigen Nutzung für die gesamte Nutzungsdauer des Objekts zu ermitteln.