Rechtsprechungs-Info

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Pflege- und Betreuungsleistung an Elternteil außerhalb des Haushaltes durch ambulanten Pflegedienst

BFH vom 12.04.2022, VI R 2/20; Rechtsprechungsaufhebung: FG Berlin-Brandenburg vom 11.12.2019, 3 K 3210/19, EFG 2020, 530, nrkr.
Inhalt

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege- und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die Pflege- und Betreuungsleistungen nicht im eigenen Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im Haushalt der gepflegten bzw. betreuten Person ausgeübt bzw. erbracht werden.