Finanzgerichts-Info

Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hausnotrufsystem auch außerhalb des „Betreuten Wohnens“ als Steuerermäßigung

FG Baden-Württemberg vom 11.06.2021, 5 K 2380/19, EFG 2021, 1548, nrkr.; Revision: BFH Az. VI R 14/21; BMF-Schreiben vom 09.11.2016, IV C 8 – S 2296 b/07/10003, BStBl. I 2016, 1213
Inhalt

Kosten eines alleinstehenden Steuerpflichtigen – Seniorin bzw. Senior – für ein Hausnotrufsystem sind als Steuerermäßigung im Sinne der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerbegünstigt, auch wenn sie nicht im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer Seniorenwohneinrichtung anfallen.