Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ablehnung bei außerhäuslichem Wasch-Service
FG Münster vom 15.12.2023, 12 K 1090/21 E, EFG 2024, 809, rkr.
Inhalt
Das FG Münster hat ergänzend entschieden, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur zu gewähren ist, wenn die Leistung im Haushalt und nicht lediglich für den Haushalt erbracht wird. Bei einem „Wasch-Service“ besteht nur ein funktionaler Zusammenhang mit der Haushaltsführung; fehlend ist ein räumlicher Zusammenhang, sodass eine haushaltsnahe Dienstleistung abgelehnt wurde.