Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsfähigkeit bei Veranlassung durch die Einkünfteerzielung
BFH vom 3.4.2019, VI R 46/17, BStBl. II 2022, 358
Inhalt
Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn diese Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind.