Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbegrenzung durch personenbezogenen Höchstbetrag bei mehreren häuslichen Arbeitszimmern
BFH vom 9.5.2017, VIII R 15/15, DStR 2017, 1581
Inhalt
Bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten wird der Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen durch den personenbezogenen Höchstbetrag typisierend auf 1.250 € begrenzt.