Rechtsprechungs-Info Grundsätzlich abgelehnte außergewöhnliche Belastungen bei Zivilprozesskosten (Rechtsprechungsänderung) BFH vom 18.6.2015, VI R 17/14, BStBl. II 2015, 800 Inhalt Die Kosten eines Zivilprozesses sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen. Film ansehen? Jetzt abonnieren oder anmelden Mehr zum Thema Rechtsprechungs-Info FG: Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung Ausbildung Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung Finanzgerichts-Info Ab VZ 2013: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen