Rechtsprechungs-Info

Grunderwerbsteuerpflicht: Einbringung von Kommanditanteilen einer grundbesitzenden Personengesellschaft in eine Vorrats-GmbH

BFH vom 25.09.2024, II R 46/22; Rechtsprechungsbestätigung: Hessisches FG vom 18.10.2022, 5 K 914/21, EFG 2023, 138, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat grundsätzlich die Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Einbringung von Kommanditanteilen in eine (Vorrats-)GmbH für möglich erachtet. Voraussetzung für die Anwendung der Grunderwerbsteuerbefreiung ist, dass der Einbringende im Zeitpunkt der Einbringung mehr als fünf Jahre zu mehr als 95 % ununterbrochen an der Vorrats-GmbH beteiligt war. Auf die Einhaltung der Vorbehaltensfrist kann in diesem Fall nicht verzichtet werden.