Rechtsprechungs-Info

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen: Geschäftsanteilsabspaltung einer grundbesitzenden GmbH

BFH vom 21.05.2025, II R 56/22; Rechtsprechungsaufhebung: Sächsisches FG vom 30.11.2022, 5 K 969/22, EFG 2023, 1155, nrkr.

Inhalt

Der BFH hat die Voraussetzung „herrschendes Unternehmen“ konkretisiert. (1) Eine grunderwerbsteuerliche Personengruppentheorie ohne gemeinschaftliche Rechtsform ist abzulehnen. (2) Das herrschende Unternehmen muss ein Rechtsträger im zivilrechtlichen und grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne sein, d. h. in der Rechtsform einer Personen- oder Kapitalgesellschaft. (3) Natürliche Personen können nicht als Gruppe ohne Rechtsträgereigenschaft ein herrschendes Unternehmen sein.