Finanzgerichts-Info

Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen: Bestimmung des herrschenden Unternehmens in einer Beteiligungskette

FG Düsseldorf vom 20.5.2020, 7 K 820/17 GE, EFG 2020, 1332, nrkr.; Revision: BFH Az. II R 13/20
Inhalt

Ob ein Unternehmen „herrschendes Unternehmen“ im Sinne der Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen im Konzern ist, bestimmt sich nach der Kapitalbeteiligung. Es muss nicht der oberste Rechtsträger in einer Beteiligungskette sein.