Rechtsprechungs-Info

Grunderwerbsteuerbefreiung: Einhaltungspflicht der fünfjährigen Vorbehaltensfrist bei einer Ausgliederung zur Aufnahme

BFH vom 21.05.2025, II R 31/22; Rechtsprechungsbestätigung: FG Nürnberg vom 14.07.2022, 4 K 59/21, EFG 2022, 1778, rkr.

Inhalt

Der BFH hat bestätigend entschieden, dass bei der Ausgliederung zur Aufnahme auf einen bestehenden Rechtsträger die fünfjährige Vorbehaltensfrist eingehalten sein muss.