Finanzgerichts-Info

Gleichgeschlechtliche Ehegatten: Nachträgliche Zusammenveranlagung auch für bestandskräftig veranlagte Jahre

FG Hamburg vom 31.7.2018, 1 K 92/18, EFG 2018, 1518, nrkr.; VorsRiFG Tiemann in „Anmerkung“, EFG 2018, 1521
Inhalt

Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist ein rückwirkendes Ereignis.