Finanzgerichts-Info

GiG: Vom Veräußerer erbrachte Leistungen bei Vereinnahmung von Entgelten nach dem Übertragungsstichtag

FG Berlin-Brandenburg vom 13.4.2016, 7 K 7105/14, DStRE 2017, 418, rkr.
Inhalt

Mit einer Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) geht das Recht zur Wahl der Besteuerungsart für die vom Veräußerer bewirkten Umsätze nicht auf den Erwerber über.