Rechtsprechungs-Info

GiG: Teilweise Geschäftsveräußerung und Grundstückslieferung bei einem Geschäftshaus

BFH vom 6.7.2016, XI R 1/15, BStBl. II 2016, 909; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 12.11.2014, 6 K 2574/11, EFG 2015, 681, nrkr.
Inhalt

Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) vor. Der andere Grundstücksteil stellt eine Grundstückslieferung dar.

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