GiG: Teilweise Geschäftsveräußerung und Grundstückslieferung bei einem Geschäftshaus
BFH vom 6.7.2016, XI R 1/15, BStBl. II 2016, 909; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 12.11.2014, 6 K 2574/11, EFG 2015, 681, nrkr.
Inhalt
Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) vor. Der andere Grundstücksteil stellt eine Grundstückslieferung dar.