BFH vom 29.08.2024, V R 41/21, BStBl. II 2025, 642; Rechtsprechungsaufhebung: Hessisches FG vom 09.03.2020, 1 K 1575/18, EFG 2020, 1358, nrkr.
Inhalt
Der BFH hat sich hinsichtlich der Betriebsfortführungsverpflichtung im Rahmen einer Ge-schäftsveräußerung im Ganzen (GiG) geäußert. Diese Pflicht beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem (a) Übertragenden und dem (b) Übertragungsempfänger erbracht werden.