Rechtsprechungs-Info

Gewinnermittlung: Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines teilweise privatgenutzten Kfz

BFH vom 16.6.2020, VIII R 9/18, BStBl. II 2020, 845; Rechtsprechungsbestätigung: Sächsisches FG vom 4.5.2017, 5 K 1362/15, EFG 2018, 1348, rkr.
Inhalt

Ein „aufgedeckter“ Veräußerungsgewinn eines gemischt genutzten, im Betriebsvermögen befindlichen Kfz ist – immer – in voller Höhe als steuerpflichtige Einnahme, d. h. Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich dem Buchwert, in der Gewinnermittlung zu erfassen.