Rechtsprechungs-Info

Gewinnermittlung: Anteiliger Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding GmbH & Co. KG

BFH vom 27.11.2024, IV R 25/22, BStBl. II 2025, 184; Rechtsprechungsbestätigung: FG Köln vom 25.08.2022, 3 K 999/20, rkr.

Inhalt

Der BFH hat klargestellt, dass bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG ), deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG haftungsbeschränkt) im Betriebsvermögen zu halten, um daraus Dividendenerträge/Gewinnausschüttungen zu erzielen, das Teileinkünfte-  und Teilabzugsverfahren anzuwenden ist. Laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten stehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den teilweise steuerfreien Betriebseinnahmen und sind somit nur anteilig abzugsfähige Betriebsausgaben.